Landmaschinen Anton Ouschan
Datenschutzbeauftragter:
Anton Ouschan
Tel: 0423125573
E-Mail: info@landmaschinen-ouschan.at
Firmensitz: Rammersdorf 9, 9102 Mittertrixen
Rechtsform: Einzelunternehmen
Firmensitz: Mittertrixen, Stadtgemeinde Völkermarkt
Gerichtstand: Völkermarkt, außer anders vereinbart
Geschäftsführung: Anton Ouschan
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Landmaschinen Anton Ouschan
Datenschutzbeauftragter:
Anton Ouschan
Tel: 0423125573
E-Mail: info@landmaschinen-ouschan.at
Firmensitz: Rammersdorf 9, 9102 Mittertrixen
1. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Lieferungen und Leistungen der Firma Anton Ouschan im Folgenden nur noch kurz Unternehmer bezeichnet und dem Kunden Anwendung.
2. Soweit nicht andere Regelungen hier vereinbart werden gelten jeweils die gesetzlichen auf den Kunden als Unternehmer oder Konsumenten zutreffenden Bestimmungen.
Soweit das Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetz (FAGG) zur Anwendung gelangt gelten die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen.
3. Vertragsgrundlagen sind die schriftlichen Urkunden und mündlichen Nebenabreden.
Wenn der Unternehmer dem Kunden ein Anbot per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zuschickt hat der Kunde auf dieses Anbot innerhalb von 5 Werktagen zu antworten. Erfolgt keine Antwort bzw. keine Annahme innerhalb dieser Frist so gilt das Anbot des Unternehmens als zurückgezogen.
4. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der Mahnspesen und Verzugszinsen in der Höhe
von 10 %. Auch anwaltliche Mahnspesen sind zur Gänze vom Kunden zu ersetzen.
5. Der Kunde hat den Kaufgegenstand bzw. die geleistete Tätigkeit sofort zu besichtigen und auf die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sollte ein Grund für eine Bemängelung vorliegen ist dieser Mangel sofort dem Unternehmen bekannt zu geben. Sollte eine derartige sofortige Untersuchung nicht vorgenommen werden verliert der Kunde falls es sich um einen Unternehmer handelt jeglichen Gewährleistungs- und Mangelbehebungsanspruch.
6. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist der Unternehmer berechtigt nach Stellung einer Nachfrist zur Bezahlung von zumindest 8 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Er kann in diesem Fall die Auslieferung des Kaufgegenstandes verweigern oder falls der Kaufgegenstand bereits ausgeliefert wurde unter Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Herausgabe begehren. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Schäden sind dem Unternehmen durch den Kunden zu ersetzen.
7. Der gelieferte Kaufgegenstand verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Unternehmens.
8. Für den Fall, dass der Kunde den Kauf- oder Liefervertrag nicht erfüllt ist das Unternehmen berechtigt aber nicht verpflichtet ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde eine Stornogebühr von mindestens 20 % des Kaufpreises zu bezahlen, sollten die tatsächlichen Schäden des Unternehmens höher sein kann der tatsächliche Betrag begehrt werden.
9. Sollte eine Finanzierung des Kaufgegenstandes nicht durch den Kunden selbst sondern über eine Bank oder Leasinggesellschaft erfolgen so gilt der Vertragsabschluss bedingt aufgeschoben bis zur endgültigen Finanzierungszusage der finanzierenden Bank bzw. Leasinggesellschaft. Festgehalten wird, dass der Unternehmer zwar den Kontakt zum finanzierenden Institut herstellt jedoch keinerlei Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit einem Kreditinstitut etc. oder sonstige Verpflichtungen übernimmt.
10. Sollte dem Kunden eine Vorführmaschine oder ein Vorführfahrzeug zur Probe übergeben werden so darf diese Maschine/dieses Fahrzeug nur für maximal 8 Betriebsstunden unentgeltlich ausprobiert und benützt werden. Alle darüber hinaus gehenden Nutzungen durch den Kunden werden zu den marktüblichen Preisen (Vermietung etc.) verrechnet. Sollte ein sogenannter Feldprobeauftrag abgeschlossen sein muss die Erklärung, dass das Geschäft nicht zustande kommt innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme des Gerätes/der Maschine durch den Kunden erfolgen ansonsten gilt das Gerät/die Maschine als verkauft.
11. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kunden ist bei einem Konsumenten der Wohnsitz des Kunden bei einem Unternehmer das sachlich zuständige Gericht für Völkermarkt also entweder das BG Völkermarkt oder das Landesgericht Klagenfurt.
1. Einwilligung: Mit der Auftragserteilung und Unterzeichnung dieses Auftrages willigen Sie zur Datenverarbeitung und Speicherung lt. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Verarbeitet werden die Daten von Landmaschinen Ouschan, Rammersdorf 9, 9102 Mittertrixen
2. Zwecke der Datenverarbeitung & Speicherung: Kontaktaufnahme zur Vereinbarung von Terminen für Verkaufsgespräche, Servicetermine, Gewährleistung richtiger Ersatzteilversorgung, Zusendung von Werbeaktionen bzw. Newsletter (per Post oder E-Mail), Weitergabe von Adresse und Telefonnummer an Spedition oder Post zum Zweck einer Warenlieferung, Weitergabe der Kontaktdaten an Inkassoinstitute oder Rechtsanwälte zum Zweck einer Forderungseinbringung bei Zahlungsverzug, Weitergabe der Daten an den Kunden genannte Partner für eventuelle Weitervermittlungen und Kooperationsgeschäfte, Eventuelle Nennung als Kundenreferenz, Verwendung von Bildmaterial von errichteten Anlagen für Werbezwecke offline und online.
3. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit von Kunden oder Partner direkt bei Landmaschinen Ouschan, Inh. Anton Ouschan, Rammersdorf 9, 9102 Mittertrixen persönlich, per Post, oder per E-Mail an info@landmaschinen-ouschan.at widerrufen werden. Informationen zum Datenschutz durch Landmaschinen Ouschan sind auf der Website www.landmaschinen-ouschan.at zu finden.